Ordnung

Ordnung der Tennisabteilung Sportverein Schwarz-Gelb-Bokel e.V.

1.Grundsatz

Die Satzung des Hauptvereins hat Gültigkeit für die Tennisabteilung.
Die Tennisabteilung bezweckt ausschließlich die Ausübung und Förderung des Tennis-, Beachvolleyball- und Beachtennissports.

2. Mitgliedschaft

Mitglied der Abteilung kann jede weibliche und männliche Person werden, soweit die Mitgliederversammlung nicht einschränkende Maßnahmen beschließt.
Eine Aufnahme muss schriftlich beantragt werden und schließt, falls nicht schon geschehen, die Mitgliedschaft im Hauptverein ein.
Mit dem Eintritt werden die Satzungen des Hauptvereins und die Ordnung der Tennisabteilung anerkannt.

3. Mitglieder

Dieser Punkt wird geregelt durch Punkt III, Mitgliedschaft der Satzung des Hauptvereins.

4. Mitglieds-, Aufnahme- und Umlagebeiträge

Der für die Tennisabteilung zu zahlende Jahresbeitrag wird jeweils auf der Jahreshauptversammlung der Abteilung festgelegt oder es wird eine Änderung beschlossen, das gilt nicht für den Beitrag des Hauptvereins.
Der zu zahlende Jahresbeitrag wird zurzeit wie folgt festgelegt:

a) Erwachsene 86 Euro
b) Ehepaar 130 Euro
c) Jugendliche und Kinder 36 Euro
d) Fördermitglieder mind. 20 Euro
Der Beitrag wird bis zum 1.4. eines jeden Jahres durch Bankeinzug erhoben, nur in Sonderfällen ist eine Direktzahlung nach vorheriger Rücksprache mit dem Kassierer möglich.

5. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

6. Organe

Die Organe der Abteilung werden gebildet aus:
a.) der Mitgliederversammlung
b.) dem Vorstand
c.) den Kassenprüfern.

Die Mitgliederversammlungen finden wie folgt statt:
a.) die ordentliche Hauptversammlung, die jedes Jahr rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung des Hauptvereinsstattfinden muss.
b.) die außerordentlichen Hauptversammlungen, die vom Vorstand einzuberufen sind, wenn der Vorstand dieses beschließt oder wenn mindestens 20 % der Mitglieder unter Angabe der Gründe dieses beantragen.

Die Hauptversammlungen sind ordnungsgemäß einzuberufen, die Bestimmungen der Satzung des Hauptvereins sind zu beachten.
Folgende Punkte unterliegen der Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung:
a.) Geschäftsbericht und Entlastung des Vorstandes nach Berichterstattung durch die Kassenprüfer.
b.) Haushaltsvoranschlag für das folgende Geschäftsjahr.
c.) Wahl des Vorstandes.
d.) Wahl der Kassenprüfer.
Anträge werden unter Beachtung der Satzung des Hauptvereins behandelt.
Für Wahlen und Abstimmungen haben ebenfalls die Satzungsbestimmungen des Hauptvereins Gültigkeit.

7. Vorstand

Dem Vorstand gehören mind. 3 Vorstandsmitglieder an, deren definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten seitens des Vorstandes vergeben werden.
Die Zuordnung der Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Ansprechpartner werden im Vereinsschaukasten, sowie auf der Vereinshomepage veröffentlicht.

Die Abteilung wird von einem vom Vorstand bestimmten Vorstandsmitglied vertreten.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird in der nächsten Hauptversammlung eine Ersatzwahl vorgenommen.
Der Vorstand wird von der ordentlichen Hauptversammlung für 2 Jahre gewählt oder bestätigt. Hierfür genügt die einfache Stimmenmehrheit.
Für die Aufgaben des Vorstandes gilt § IV. Abs. 2 + 3 der Satzung des Hauptvereins.
Ferner stellt er eine Platz- und Spielordnung auf.

8. Gastspielregelung

Die Mitglieder der Abteilung sind berechtigt, Gäste einzuladen und im Rahmen der Möglichkeiten spielen zu lassen, Abteilungsmitgliederhaben Belegungsvorrecht. Jeder Gastspieler kann einen freiwilligen Beitrag zu Unterstützung der Jugendarbeit leisten.
Der Vorstand behält sich vor, jederzeit eine Gastgebühr zu erheben.

Mitglieder des Hauptvereins die nicht Abteilungsmitglieder sind, gelten als Gastspieler. Alle nicht aktiven Mitglieder des Tennisvereins genießen keinen Versicherungsschutz durch den Verein, und benutzen die Tennis- sowie Beachvolleyball- und Beachtennisanlage auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Verantwortung. Dies gilt auch für Sportveranstaltungen, die innerhalb des Geländes durchgeführt werden.

9. Kassenführung, Kassenprüfer

Die Abteilung hat eine eigenständige Kassenführung.
Notwendige Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes des Hauptvereins. Die ordentliche Hauptversammlung wählt 2 Kassenprüfer für 1 Jahr. Diese haben der Hauptversammlung einen Prüfungsbericht abzugeben und sollen nach Vorliegen einer ordnungsgemäßen Kassenführung Entlastung des Vorstandes beantragen.

10. Auflösung der Abteilung

Der § 6 der Satzung des Hauptvereins hat Gültigkeit für die Auflösung der Abteilung.
Die vorstehende Ordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 20.01.2017 genehmigt.

Rietberg-Bokel, den 20.01.2017

Vorstandsteam:
Elmar Borgmeier
Daniel Lefeld
Rainer Winkenstette